B 9, Ortsumgehung Nierstein

Die Bundesstraße 9 ist eine wichtige regionale und überregionale Verbindung zwischen Ludwigshafen, Worms und der Landeshauptstadt Mainz. Für die Rheingemeinden nördlich von Worms, wie beispielsweise Osthofen, Guntersblum und Oppenheim, ist die B 9 die wichtigste Straßenachse ins Oberzentrum Mainz und ins Rhein-Main-Gebiet. Entsprechend hoch ist die Verkehrsbelastung.

In den vergangenen Jahrzehnten wurden im Verlauf der B 9 bereits mehrere Ortsumgehungen gebaut. Die Umgehung von Guntersblum in den 1990er-Jahren und zuletzt ab Dezember 2007 die Verlegung der B 9 für die Orte Ludwigshöhe, Dienheim und Oppenheim. Dies führte in den Gemeinden zu einer deutlichen Verringerung der Umweltbelastungen durch den Straßenverkehr und damit zu einer Verbesserung der Lebensqualität für die dort lebenden Menschen.

Die letzte verbliebene Ortsdurchfahrt zwischen Mainz und Worms führt bis heute durch die Weinbaugemeinde Nierstein. Die Bundesstraße 9, auf der heute bis zu 22.000 Fahrzeuge am Tag gezählt werden, trennt den Ort vom Rhein ab. Die fast täglich zu beobachtenden Verkehrsstauungen und die durch die große Verkehrsmenge verursachten Lärm- und Schadstoffbelastungen schränken die Lebensqualität erheblich ein.

Seit Jahrzehnten gibt es daher Überlegungen und Planungen, Nierstein vom Durchgangsverkehr zu entlasten. Wegen der schwierigen topografischen Lage des Ortes, der auf der Ostseite vom Rhein begrenzt und auf der Westseite von ansteigendem Gelände eingefasst wird, gibt es keine einfachen technischen Lösungen.

Unter Beteiligung der Gemeinde und der Bürger wurden verschiedenste Varianten entwickelt und bewertet.

Aktuelle Situation

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Neustadt, erlies am 25. Juli 2013 den Raumordnungsentscheid.

Hierbei wurde die Variante 5c, als konform mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung, festgelegt.

Der Raumordnerische Entscheid (ROE) für die Ortsumgehung Nierstein sieht die Verlegung der B9 in einen Rheinufertunnel vor. Für die Verlegung der B420 ist eine Trassenführung im Bereich des Niersteiner Steinbruchs vorgesehen. Insbesondere aus Artenschutzgründen wird an dieser Stelle ebenfalls ein Tunnel als erforderlich angesehen. Auf Grund der höchst problematischen geo- und bautechnischen Anforderungen hat sich dabei die "lange Tunnellösung", mit einem rund 1,4 km langen Tunnel, als zweckmäßigste Lösung für die Streckenführung der B420 im Steinbruch herausgestellt. Die Anbindung der B420neu an die B9 soll in Höhe der heutigen Feuerwache Nierstein-Oppenheim (Rheinallee) erfolgen.

Mit dem ROE wurde die Linienführung für die B9neu und die B420neu festgelegt. Der ROE bildet die Basis für die weiteren Planungen und ist für das Handeln der Verwaltungen bindend.

Die im Juni 2017 beauftrage Vorplanung für den Rheinufertunnel wird bis Ende 2021 mit einem zusammenfassenden Realisierungskonzept abgeschlossen. Das Realisierungskonzept liefert wichtige Erkenntnisse zur technischen Umsetzbarkeit des anspruchsvollen Projektes sowie zu dessen Kosten. Grundlage der Vorplanung waren unter anderem die Ergebnisse der 2019 durchgeführten Proberammungen für den während der Bauzeit benötigten Verbau des Rheinufertunnels.   

Die Planungsleistungen für die, auf dem der Vorplanung basierende, Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Rheinufertunnel wurden im Frühjahr 2021 europaweit ausgeschrieben. Die Planungsleistungen umfassen Straßenbau und Ingenieurbau (ohne Tragwerksplanung) und als besondere Leistungen die Projektsteuerung sowie eine baugestalterische Beratung. Ziel ist im ersten Schritt, die Erstellung der Genehmigungsunterlagen zur Vorlage beim Bundesverkehrsministerium. Erst nach Genehmigung durch den Bund können nachfolgend die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt werden. Das Planfeststellungsverfahren, welches zur Schaffung des Baurechts für das Großprojekt erforderlich ist, ist die zentrale Voraussetzung für die spätere bauliche Umsetzung. Der Auftrag für die vorgenannten Ingenieurleistungen erfolgt im Oktober 2021.

Aussagen zum Zeitpunt des Baustarts für den Rheinufertunnel, sind in der jetzigen Planungsphase noch nicht möglich.

Die Vorplanung der Verlegung der B420neu soll gemäß Festlegung durch den Bund erst beginnen, wenn Baurecht für den B9-Rheinufertunnel vorliegt.

Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ist die B 9neu in den "Vordringlichen Bedarf" und die B420neu in den "Weiteren Bedarf* (mit Planungsrecht)" eingestuft. Das bedeutet, bis 2030 soll die B9neu baulich umgesetzt sein und für eine B420neu das Baurecht vorliegen.


Gegenstand des Raumordnungsverfahrens waren: