Endes des Jahres 2021 wird die im Juni 2017 beauftragte Vorplanung des Rheinufertunnels in Form eines zusammenfassenden Realisierungskonzepts abgeschlossen. Auf diesem Konzept gründet die nachfolgend zu erstellende Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den B9-Tunnel. Die Ingenieurleistungen hierfür wurden im Frühjahr 2021 europaweit ausgeschrieben. Die Planungsleistungen umfassen die Objektplanungen für Straßenbau und Ingenieurbau (ohne Tragwerksplanung). Zusätzlich kommen als besondere Leistungen die Projektsteuerung sowie eine baugestalterische Beratung hinzu.

In einem ersten Schritt werden die Entwurfsunterlagen („RE-Entwurf“) zur Vorlage beim Bundesverkehrsministerium erstellt. Nach Genehmigung des Entwurfs durch den Bund, können im nächsten Schritt die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren erstellt werden.

Die Erteilung des Auftrags für die vorgenannten Ingenieurleistungen erfolgt im Oktober 2021.

Für die laufenden Planungen sind weitere Erkenntnisse über den Baugrund entlang der geplanten Tunneltrasse erforderlich. Hierfür werden von Mitte November 2017 bis Mitte Januar 2018 Erkundungsbohrungen in Nierstein durchgeführt.

Die Aufträge der europaweit ausgeschriebenen Planungsleistungen für den B 9 Rheinufertunnel Nierstein sind erteilt. Die Ingenieurleistungen, die in insgesamt vier Fachlose aufgeteilt sind, umfassen die Tragwerksplanung, die technische Tunnelausrüstung, geotechnische Leistungen sowie eine baugestalterische Beratung. Die Vorplanung des Rheinufertunnels liefert wichtige Erkenntnisse zur technischen Umsetzbarkeit und den Kosten. Weiterhin ist sie Grundlage für die Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Schaffung des Baurechts für das Großprojekt.

Für die laufenden Planungen sind weitere Erkenntnisse über den Baugrund entlang der geplanten Tunneltrasse erforderlich. Hierfür werden seit Mitte November 2017 erneut Erkundungsbohrungen in Nierstein durchgeführt. Um die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten, werden die Erkundungsstellen überwiegend außerhalb des fließenden Verkehrs angeordnet. Da die Kernbohrungen bis zu 50 Meter tief sein müssen, das Bohrgerät im Laufe der Bohrung nicht umgesetzt werden kann und die einzelnen Bohrungen teilweise zwei bis drei Tage dauern, ist es leider nicht möglich, die Arbeitsstellen in den Hauptverkehrszeiten zu räumen. Daher ist bei den Bohrungen auf der B9 zwischen der Einmündung der K45 (Rheinstraße) und der Kläranlage mit unvermeidbaren Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Auch die Teile der Parkplatzflächen am Rhein stehen für die Dauer einzelner Erkundungsbohrungen nicht zur Verfügung. Auf dem Parkplatz der Realschule und im Bereich der Parkplatzfläche "An der Glöck" wird jeweils eine Grundwassermessstelle eingerichtet. Nach derzeitiger Planung sollen die 15 Erkundungsbohrungen und die zugehörigen Feldversuche bis Mitte Januar 2018 abgeschlossen sein. Die Lage der Erkundungsbohrungen sind in dem beigefügten Plan (hier abrufbar; PDF 4,0 MB) dargestellt.

Daten und Fakten

  • Erkundungsbohrungen: 15 Stück
  • Bohrtiefen: bis 50 m
  • Länge B9neu-Verlegung: rd. 2,1 Kilometer
  • Tunnelbreite innen: 9,50 Meter
  • Fahrbahnbreite im Tunnel: 7,50 Meter
  • Tunnelhöhe innen: 4,50 Meter
  • Verkehrsbelastung B 9: rd. 24.000 Fahrzeuge pro Tag
  • Geschätzte Baukosten B 9neu: rd. 64,2 Millionen Euro

Die Aufträge der europaweit ausgeschriebenen Planungsleistungen für den B 9 Rheinufertunnel Nierstein sind beauftragt.

Die Ingenieurleistungen, die in insgesamt vier Fachlose aufgeteilt sind, umfassen die Tragwerksplanung, die technische Tunnelausrüstung, geotechnische Leistungen sowie eine baugestalterische Beratung.
Das gesamte Auftragsvolumen liegt bei insgesamt rund 600.000 Euro. Die Büros haben ihren Stammsitz in Deutschland.

Die Vorplanung des Rheinufertunnels liefert wichtige Erkenntnisse zur technischen Umsetzbarkeit und denKosten. Weiterhin ist sie Grundlage für die Vorbereitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Schaffung des Baurechts für das Großprojekt.


Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sieht für die B 9 die höchste Dringlichkeitsstufe, den vordringlichen Bedarf, vor.

Wie der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Worms jetzt informiert, sind für die Verlegung der B 9 in Nierstein die umfangreichen und technisch sehr anspruchsvollen Planungsleistungen für den Niersteiner Tunnel als sogenannter Teilnahmewettbewerb europaweit ausgeschrieben worden.

In der Phase der Vorplanung sollen Baugrundberatung und Gründungsempfehlungen für den Tunnel erarbeitet werden. Die Konzeption des Tunnels, die Tragwerksplanung, ein architektonisches Gestaltungskonzept des Bauwerkes und die technische Ausrüstung sind ebenso im Rahmen dieser Vorplanung zu erarbeiten. Die Ingenieurleistungen sind Grundlage und Bestandteil von Planentwürfen in der noch anstehenden Genehmigungsphase durch das Bundesverkehrsministerium. Während des ganzen Planungsprozesses werden die Entwürfe eng mit dem Bund abgestimmt. Zudem dienen die Planungsleistungen der Erstellung aussagekräftiger Unterlagen für das noch durchzuführende Planfeststellungsverfahren.  Aussagen zum Zeitpunkt für die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens sind noch nicht möglich.

Die geschätzten Kosten für die veröffentlichten Planungsleistungen liegen über einem Schwellenwert von 209.000 Euro. Insofern ist nach den einschlägigen Regeln der EU-Vergabe eine europaweite Ausschreibung vorzusehen.

Dem weiteren Verfahren liegen verbindlich einzuhaltende Fristen zu Grunde. Das bedeutet, dass aus heutiger Sicht die Angebote spätestens am Donnerstag, 27. April 2017 einzureichen sind. Die Erteilung des Auftrages an ein oder mehrere Fachbüros soll in der zweiten Jahreshälfte 2017 erfolgen.

Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) 2030 sieht für die B 9 die höchste Dringlichkeitsstufe, den vordringlichen Bedarf vor.

Daten und Fakten

  • Länge B9neu-Verlegung: rd. 2,1 Kilometer
  • Tunnelbreite innen: 9,50 Meter
  • Fahrbahnbreite im Tunnel: 7,50 Meter
  • Tunnelhöhe innen: 4,50 Meter
  • Tunnellänge:  mindestens 1.290 Meter
  • Länge Trog vor Tunneleingängen: 2 mal rd. 300 Meter = 600 Meter
  • Verkehrsbelastung B 9: rd. 24.000 Fahrzeuge pro Tag
  • Geschätzte Baukosten B 9neu: rd. 64,2 Millionen Euro

Der Entwurf des BVWP 2030 sieht für die B 9 (Variante 5; Rheinufertunnel) die höchste Dringlichkeitsstufe, den vordringlichen Bedarf, vor. Der LBM Worms wird nun für die B 9 die Pläne detaillierter ausarbeiten.

Diese Pläne sind Grundlage für das weitere Verfahren mit dem Ziel, das Baurecht in einem Planfeststellungsverfahren zu schaffen.

Wann das Planfeststellungsverfahren beantragt werden kann, kann man heute noch nicht sagen.

Für die Neubauplanung B 420 (Variante c; langer Tunnel durch den Steinbruch) ist im Entwurf des BVWP 2030 der weitere Bedarf mit Planungsrecht anerkannt. Das Projekt ist nach dem Entwurf der Bewertung wirtschaftlich. Damit kann mit der Planung begonnen werden.

Der LBM Worms wird sich auf die Planung der B 9 konzentrieren, da ein Plan nach Dringlichkeit vorliegt, müssen sich die verfügbaren Ressourcen primär auf die vordringlichen Projekte konzentrieren.

Für die im letzten Jahr durchgeführten Bohrungen zur Erkundung des Baugrundes für die Verlegung der B 9 in einen Tunnel im Rheinuferbereich liegen nun die Ergebnisse vor.

In dem Gutachten werden sowohl die technische Machbarkeit als auch wesentliche Hinweise für die weitere Planung und Ausführung gegeben. Weiterhin wurden verschiedene Varianten für die Herstellung des Bauwerks untersucht.

Das Gutachten liefert wichtige Grundlagen, die als Basis für die weiteren Planungsschritte notwendig sind.

Am 2. Juni 2015 beginnen in Nierstein im Auftrag des Landesbetriebes Mobilität (LBM) Worms die vertikalen Tiefbohrungen und die Einrichtung von Grundwassermessstellen zur Erkundung des Baugrundes für die Verlegung der B 9 in einen Tunnel im Rheinuferbereich.

Die Bohrarbeiten werden nach geplanten drei Wochen voraussichtlich bis Ende Juni, das heißt noch vor der Veranstaltung „Wein am Rhein“ (Wochenende 4. und 5. Juli 2015) abgeschlossen sein.

Die Bohrungen finden abseits der B 9 statt. Gebohrt wird bis zu einer Tiefe von 17 bis 25 Metern. Der Bohrdurchmesser beträgt zwischen 10 und 25 Zentimeter. Die Erkundungen werden im Bereich und im Umfeld des geplanten Rheinufertunnels vorgenommen.

Ab dem 2. Juni 2015 wird abseits der B 9 im Bereich des Bahngeländes südlich der B 420 mit den Arbeiten begonnen. Die weiteren vier Tiefbohrungen werden in den kommenden Wochen folgen. Störungen für den Verkehrsablauf der B 9 werden nicht erwartet. Die Bohrstellen befinden sich alle abseits der B 9.

Nach Abschluss der Bohrungen wird ein Gutachten über den Baugrund erstellt. Die gewonnenen Aufschlüsse des Untergrundes und die laufenden Messungen von Grundwasserständen liefern die notwendigen Daten für das Gutachten zum Baugrund. Es ist eine wesentliche Grundlage für die weitere Planung.

Mit Abschluss des Raumordnungsverfahrens der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Neustadt a.d.W.) zur Trassenfindung einer Ortsumgehung für Nierstein wurde im Juli 2013 die sogenannte Variante 5 c, als mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung konform gehend, festgelegt.

Für den geplanten Bau der Ortsumgehung Nierstein hat die rheinland-pfälzische Straßenbauverwaltung eine Hauptvariante zur Bewertung im Rahmen des neuen Bundesverkehrswegeplanes angemeldet. Gemäß dem entsprechenden Raumordnungsentscheid besteht die Anmeldung aus den beiden Teilprojekten B 9 und B 420 Umgehung Nierstein mit jeweils einem langen Tunnel (Variante 5 c). Dies hat das rheinland-pfälzische Infrastrukturministerium in einem Schreiben an das Bundesverkehrsministerium erneut klar gestellt.

Der zuständige Landesbetrieb Mobilität hat zwischenzeitlich auf der Basis dieser Anmeldung dem Bundesverkehrsministerium zwei Untervarianten für ergänzende Bewertungen zugeleitet, die allerdings nicht als neue Vorhaben angemeldet werden. Grundlage der Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan ist der Kabinettsbeschluss vom 23.04.2013. Nachmeldungen sind ohne Kabinettsbeschluss nicht möglich.

Mit der Bitte um ergänzende Berechnungen für Untervarianten der Ortsumgehung Nierstein (Variante 5c und Variante 5a jeweils ohne Tunnellösung), soll eine Abschätzung des rechnerischen Kosten-Nutzen-Verhältnisses ermöglicht werden, so das Infrastrukturministerium. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass diese Untervarianten durch die Vorgaben des raumordnerischen Entscheids nicht gedeckt sind, der eine lange Tunnellösung insbesondere im Bereich des Steinbruchs für den Fall einer Umsetzung der B 420 Umgehung Nierstein fordert.

Auf die sehr hohe Bedeutung des Steinbruchs für die dortige Uhu-Population und eventuelle artenschutzrechtliche Verbotstatbestände für den Uhu ist im Zuge der Bitte um Nachberechnung hingewiesen worden. Die Landesregierung steht daher nach wie vor hinter dem Projekt der Gesamtumgehung B 9 / B 420 in der vom Raumordnerischen Entscheid geforderten Variante 5 c und wird diese Variante weiterverfolgen.

(Pressemeldung Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur, 15. April 2015)

Die Entlastung der Stadt Nierstein durch eine Ortumgehung sind ein dringendes Anliegen von Anwohnern und Land Rheinland-Pfalz. Der raumordnerische Entscheid vom 25.07.2013 hat verfügt, dass die Verlegung der B 420 im Bereich des Niersteiner Steinbruchs im Tunnel zu führen ist, was zu einer erheblichen Kostensteigerung geführt hat.

Aus fachlicher Bewertung ist dies jedoch die einzige umsetzbare Trassenführung. Im Rahmen der Projektanmeldung B9/B420 Orstumgehung Nierstein werden vom Bundesverkehrsministerium derzeit zwei Untervarianten rechnerisch bewertet, um deren Kosten-Nutzen-Verhältnis beurteilen zu können.

Staatssekretär Kern machte in diesem Zusammenhang aber deutlich, dass eine Variante, die ohne die kostenaufwendige Tunnellösung auskommen würde, nicht durch die Vorgaben des raumordnerischen Entscheid gedeckt sei. Zudem sei auch keine andere Variante - wie vor Ort behauptet - zum Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet worden. „Die Chancen, dass eine solche Lösung rechtlich durchsetzbar wäre, sind außerordentlich gering", so Kern. Ein entsprechender Planfeststellungsbeschluss würde vor Gericht voraussichtlich scheitern. Ein neues Raumordnungsverfahren würde dann unumgänglich, so der Staatssekretär weiter.

Dies würde zu jahrelangen Verzögerungen führen. Kern betonte, dass die Landesregierung nach wie vor hinter dem Projekt der Gesamtumgehung B9/B420 für Nierstein in der Variante 5 c stehe und er hoffe, dass die Bewertung der Tunnellösung zu einer vordringlichen Einstufung im Bundesverkehrswegeplan führe.

(Pressemeldung Ministerium des Inneren, für Sport und Infrastruktur, 3. März 2015)

Der Raumordnungsentscheid (ROE) vom 25. Juli 2013 hat die Linienführung für die B 9neu und die neue B 420 bestimmt. Die Auflagen und Prüfaufträge des Entscheides werden derzeit abgearbeitet.

Diese lauten wie folgt:

 

  • Die Zubringerstraße der B 420 im westlichen Teil des Steinbruches ist in einem Tunnel mit Erdüberdeckung zu führen, um den Zerschneidungseffekt zu minimieren.
  • Weitere Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen sind im anschließenden Planfeststellungsverfahren mit der oberen und unteren Naturschutzbehörde sowie den Naturschutzverbänden festzulegen.
  • Dies beinhaltet auch Maßnahmen im Bereich der Tunnelein- bzw. -ausgänge.
  • Die SGD Süd regt eine Untersuchung an, inwieweit der Tunnel unter dem Rheinvorgelände sowohl in nördlicher als auch in südlicher Richtung verlängert werden kann, um für die Anwohnerinnen und Anwohner eine größtmögliche Entlastungswirkung zu erreichen.
  • Das Bauwerk des Hochkreisels ist so zu optimieren, dass es städtebaulich verträglich ist. Hier sollen die Städte Oppenheim und Nierstein sehr frühzeitig in die Planungen einbezogen und beteiligt werden.

Im Jahr 2013 wurden die Trassenvarianten in einem Raumordnungsverfahren überprüft. Mit dem Raumordnungsentscheid (ROE) vom 25. Juli 2013 wurde die Variante 5c als mit den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung konform festgelegt. Auf Grundlage des ROE wird die Planung durch uns als Vorhabenträger (Landesbetrieb Mobilität Worms) detaillierter erarbeitet und straßenplanerisch konkretisiert.

Pressemeldung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd):

SGD Süd erlässt raumordnerischen Entscheid zur Ortsumgehung Nierstein

Variante 5c als raumverträglich anerkannt

Neustadt/Weinstraße/Nierstein – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, um die Raumverträglichkeit einer Ortsumgehung Nierstein im Zuge der B 9 und der B 420 zu prüfen.

Mit dem Bau einer Ortsumgehung von Nierstein wird das Ziel verfolgt, die Stadt vom starken Durchgangsverkehr auf der B 9 und der B 420 zu entlasten.

Die Reduzierung des Verkehrs von mehr als 60 % auf der B 9 und von mehr als der Hälfte auf der B 420 würde zu einer spürbaren Lärm- und Schadstoffentlastung für die Anwohner führen. Eine Umgehungsstraße schafft zudem Spielräume für eine innerörtliche Entwicklung und die Aufwertung des Rheinufergeländes.

Die SGD Süd hat in einer umfangreichen Prüfung unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger im Ergebnis festgestellt, dass die geplante Ortsumgehung Nierstein im Zuge der B 9 und B 420 in der Variante 5c den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht. Dies allerdings nur, wenn zahlreiche Auflagen erfüllt und Hinweise berücksichtigt werden.

Zu den Auflagen im Entscheid der SGD Süd zählt, dass die Zubringerstraße der B 420 im westlichen Teil des Steinbruches in einem Tunnel mit Erdüberdeckung zu führen ist, um den Zerschneidungseffekt zu minimieren.

Weitere Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen sind im anschließenden Planfeststellungsverfahren mit der oberen und unteren Naturschutzbehörde sowie den Naturschutzverbänden festzulegen. Dies beinhaltet auch Maßnahmen im Bereich der Tunnelein- bzw. -ausgänge.

Des Weiteren regt die SGD Süd eine Untersuchung an, inwieweit der Tunnel unter dem Rheinvorgelände sowohl in nördliche als auch südliche Richtung verlängert werden kann, um für die Anwohnerinnen und Anwohner eine größtmögliche Entlastungswirkung zu erreichen.

Das Bauwerk des Hochkreisels ist so zu optimieren, dass es städtebaulich verträglich ist. Hier sollen die Städte Oppenheim und Nierstein sehr frühzeitig in die Planungen einbezogen und beteiligt werden.

Hintergrund
Für die B 420 gab es zwei Zubringervarianten. Die Varianten 3a / 5a führen durch den nördlichen Bereich des Steinbruchs. Die Varianten 3b / 5b/c durch den südlichen Teil. Alle Verfahrensbeteiligten sind sich einig, dass die Trassen im Bereich des Steinbruchs durch naturschutzfachlich sehr hochwertiges Gebiet verlaufen und daher jeder Eingriff äußerst problematisch ist. Bei den südlichen Varianten b und c können die Eingriffe in den Steinbruch aus raumordnerischer Sicht jedoch mit Hilfe von technischen Maßnahmen abgemildert werden. Mit der 5c-Variante konnte eine Möglichkeit gefunden werden, die sowohl von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung, der Stadt als auch von Seiten der Landwirtschaft und einem Großteil der Naturschutzverbände als Kompromiss mitgetragen werden kann.

Verfahrensablauf
Die SGD Süd hat das Raumordnungsverfahren zur Ortsumgehung Nierstein am 12. September 2012 eingeleitet. Insgesamt wurden 36 Behörden, Gemeinden, Verbände und sonstige Stellen, sowie die Öffentlichkeit beteiligt. Ein öffentlicher Erörterungstermin fand am 29. Mai 2013 in Nierstein statt. Eine weitere Bürgerinformation erfolgte am 19. Juni 2013. Am 25. Juli 2013 konnte das Raumordnungsverfahren abgeschlossen werden.

Zum Raumordnungsentscheid

Zurzeit werden die Auflagen, die im Raumordnungsbeschluss festgelegt wurden, überprüft. Die weiteren Detailfestlegungen werden im nächsten planerischen Schritt, der Detailplanung, die Grundlage für das Genehmigungsverfahren ist, getroffen. Die Detailplanung, die der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz durchführt, wird in enger Abstimmung zwischen Land und Bund erfolgen.